Tierschutz und Schottergärtenverbot.

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Babette Lichtenford

foto: nathan dumlao on unsplash

Was nicht möglich wäre, wenn unsere Vermieter einen dieser „Gärten des Grauens“, einen Schottergarten, angelegt hätten. Diese grauen Wüsten versiegeln Flächen mit Folie oder Vlies, werden dann mit Schotter oder Kies bedeckt und nichts, noch nicht mal Wasser, hat eine Chance, durch diese Versiegelung zu kommen. Klar, was das für Pflanzen (und das ach-so-lästige Unkraut), Insekten, Vögel und andere Tiere zur Folge hat (von Sturzbächen bei Regen ganz abgesehen). Aber diese „pflegeleichten“ Albträume dürfen nun von Behörden beseitigt werden, so hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden – denn sie sind keine Grünfläche (nein, auch dann nicht, wenn sie grün angemalt werden). Die Begründung: „Die Intention der niedersächsischen Bauordnung sei es, eine „Versteinerung der Stadt“ auf das notwendige Ausmaß zu begrenzen.“ (FAZ). Wie schön…

Wer sich übrigens jetzt kurz vor dem Frühjahr überlegt, wie er seinen Balkon oder Garten sinnvoll anlegen kann, sollte sich unseren Artikel „Mut zur Unordnung“ ansehen. Da haben wir einige Tipps und grundlegende Hinweise für euch gesammelt.

Oh, sind die niedlich!

Das dürfte so ziemlich der meistgehörte Satz sein, wenn man sich bei Ebay Kleinanzeigen „zufällig“ in die Tierkinderangebote verirrt hatte. Womit der illegale Handel mit Welpen aus Vermehrerfarmen natürlich wuchs und gedieh – und jetzt (hoffentlich) ein Ende findet.

„Ebay Kleinanzeigen verschärft erneut die Regeln für Angebote mit Tieren. So dürfen ohne behördliche Genehmigung keine Hunde und Katzen, die jünger als zwölf Monate sind, mehr von Privatpersonen verkauft werden. (…) Nur noch geprüfte Tierheime, Tierschutzvereine und eingetragene Züchter:innen dürfen von nun an Welpen und Katzenbabys auf dem Internetportal zur Vermittlung anbieten. Zusätzlich dürfen keine Suchanfragen bzw. Gesuche mehr für Tiere geschaltet werden. Auch wird es ausgeschlossen, Tiere zu verschenken, zu tauschen oder beispielsweise für einen Deckakt zu vermieten. Reptilien wie Schlangen, Echsen oder Schildkröten dürfen auf Deutschlands größtem Internetmarktplatz generell nicht mehr verkauft werden. Hierdurch kann der illegale Handel mit geschützten Arten eingedämmt werden.“ (Peta)

Große Freude! Und das nicht nur bei unseren 4-beinigen Redaktionsmitgliedern (zwei Hunden und einer Katze).