- Green Lifestyle
Das Recht auf Reparatur – in Teilen richtig gut…
Man stelle sich vor: Morgens um 7, alles ist ruhig und friedlich. Ich schalte „La Macchina“ an – und: Stille. Kein Brummen, keine Summen. Nichts. Nada. An sich schon eine Katastrophe (ok, ok, es gibt ja auch noch die Frenchpress), aber dass es bei Elektrokleingeräten wie Kaffeemaschinen bisher kein Recht auf Reparatur gibt, finde ich persönlich mehr als „semi“. Aber immerhin…
Babette Lichtenford
Reparatur ist der Zukunftsstandard.
Zumindest gilt das jetzt für sogenannte „weiße Ware“ – also Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner etc. Dazu kommen Staubsauger, Smartphones, Bildschirme und Laptops. Wenn also ein solches Gerät innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit (2 Jahre) kaputtgeht, muss es der Hersteller auf jeden Fall reparieren und kann es nicht einfach durch ein Neugerät ersetzen. Was die gigantische Menge von 35 Millionen Tonnen Müll pro Jahr in Europa vermeiden könnte, die bisher so entstanden sind.
Nach Ablauf der 2 Jahre sollen die Produzenten Ersatzteile bis zu 10 Jahre vorhalten, damit auch dann noch eine Reparatur möglich ist. Außerdem müssen sie Anleitungen dazu liefern und dürfen unabhängigen Werkstätten nicht mehr das Leben durch spezielle Schlüssel oder Software schwer machen. Und das ist ja auch schon mal was. Zumal die Europäische Kommission schätzt, dass damit ca. 18,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden – nebst 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen*.
Wer sich dann noch traut, das Prinzip „Reparieren statt Wegwerfen“ auf seine Klamotten anzuwenden, der ist ganz weit vorn. Ein paar Tipps dazu haben wir hier im Blog natürlich auch für euch parat: Schaut einfach mal in den Artikel „Bye-bye Fast Fashion“.
Übrigens: La Macchina kommt gleich in die Hände eines spezialisierten Reparatur-Cafés – nomen est omen. Schließlich gehört sie zur Familie.
Quellen:
www.vzbv.de/pressemitteilungen/eu-verstaendigt-sich-auf-ein-recht-auf-reparatur
*www.zeit.de/gesellschaft/2024-02/eu-parlament-laender-recht-reparatur-haushalt-umwelt